Der Werkstatt-Rat der nbw
In der nbw gibt es einen Werkstatt-Rat.
Der Werkstatt-Rat ist die Interessen-Vertretung für alle Beschäftigten der Werkstatt.
Das bedeutet er ist Ansprechpartner für alle Beschäftigten, welche an vielen Standorten der nbw arbeiten.
Dafür ist der Werkstatt-Rat ihr Ansprechpartner:
- Bei Fragen zur Werkstatt-Ordnung
- Bei Problemen bei der Arbeit, Beschwerden, Anregungen
Der Werkstatt-Rat hat wichtige Aufgaben.
Mitwirkung –> Er darf zum Beispiel mitwirken bei:
- Ausbauten, Umbauten und Neubauten
- Der Gestaltung von Arbeits-Plätzen
- Arbeitsschutz
Mitbestimmung –> Er darf zum Beispiel mitbestimmen bei:
- Der Veränderung der Werkstatt-Ordnung
- Der Festlegung der Entgelte
- Fragen zum Mittag-Essen
- Der Festlegung der Öffnungs-Zeiten
Für den Werkstatt-Rat gelten die Regeln der Mitwirkungsverordnung.
Der Werkstatt-Rat ist einfach erreichbar unter:
E-Mail: werkstattrat-ost@nbw.de (Böhlener Str.)
oder
E-Mail: werkstattrat-nord@nbw.de (Triftstr.)
Frauenbeauftragte
Die nbw hat auch eine Frauenbeauftragte, welche sich um verschiedene Themen kümmert
Ansprechpartnerin: Frau Grambow
E-Mail: frauenbeauftragte-ost.de
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Dann melden Sie sich bei uns.
Wir freuen uns auf Sie.