Der Werkstatt-Rat der nbw

In der nbw gibt es einen Werkstatt-Rat.

Der Werkstatt-Rat ist die Interessen-Vertretung für alle Beschäftigten der Werkstatt.
Das bedeutet er ist Ansprechpartner für alle Beschäftigten, welche an vielen Standorten der nbw arbeiten.

Dafür ist der Werkstatt-Rat ihr Ansprechpartner:

  • Bei Fragen zur Werkstatt-Ordnung 
  • Bei Problemen bei der Arbeit, Beschwerden, Anregungen

Der Werkstatt-Rat hat wichtige Aufgaben.

Mitwirkung –> Er darf zum Beispiel mitwirken bei:

  • Ausbauten, Umbauten und Neubauten 
  • Der Gestaltung von Arbeits-Plätzen
  • Arbeitsschutz 

Mitbestimmung –> Er darf zum Beispiel mitbestimmen bei:

  • Der Veränderung der Werkstatt-Ordnung 
  • Der Festlegung der Entgelte 
  • Fragen zum Mittag-Essen
  • Der Festlegung der Öffnungs-Zeiten 

Für den Werkstatt-Rat gelten die Regeln der Mitwirkungsverordnung.

Der Werkstatt-Rat ist einfach erreichbar unter:
E-Mail: werkstattrat-ost@nbw.de (Böhlener Str.)
oder
E-Mail: werkstattrat-nord@nbw.de (Triftstr.)

Frauenbeauftragte

Die nbw hat auch eine Frauenbeauftragte, welche sich um verschiedene Themen kümmert
Ansprechpartnerin: Frau Grambow

E-Mail: frauenbeauftragte-ost.de

Haben Sie Fragen, Wünsche oder Probleme?
Dann melden Sie sich bei uns.
Wir freuen uns auf Sie.