Musiktherapie als begleitende Maßnahme
Begleitende Maßnahme – Musiktherapie
Im Mittelpunkt steht die Persönlichkeit der Beschäftigten, der individuelle Ausdruck und die Kommunikation über musikalische Mittel. Die Beschäftigten werden angeregt, musikalisch aktiv zu werden: singen, tanzen, Musik hören, improvisieren und vieles mehr.
Musiktherapeutische Anliegen
- Stärkung bzw. Entwicklung der Persönlichkeit und Entwicklung sozialer Kompetenzen
- Anregung von Kommunikation und Begegnung über das Medium Musik
- Erleben unterschiedlicher Rollen in der Gruppe
- Wahrnehmung der eigenen Gefühle und Gedanken
- Wahrnehmung des Körpers
- Differenzierte Selbst- und Fremdwahrnehmung (Achtsamkeit)
- Erleben eines nicht leistungsorientierten Gruppengeschehens im geschützten Raum
- Anregen eines aktiven Umgangs mit musikalischen Handlungsformen
Musiktherapeutische Handlungsformen
- Stimm, – Bewegungs- und Instrumentalimprovisationen
- Lieder singen
- Bewegen / Tanzen nach Musik
- Malen nach Musik
- Rhythmus erleben
- Musik hören